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Download der Satzung Stand: 15. Oktober 2009 |
Diese Satzung wurde erstellt aufgrund § 62 bis § 70 SchG und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 08.06.1976, zuletzt geändert am 08.09.2004 und am 15.10.2009.
I. Aufgabe der SMV
Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle
Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und
mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle
interessierten Schülerinnen und Schüler in die SMV-Arbeit mit einbezogen sind.
Das gilt insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler der Unterstufe,
auch wenn sie nicht in den Schülerrat gewählt wurden.
Grundsätzlich
stehen jedem Schüler die Organe der SMV offen; des weiteren kann sich jeder
Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe
der SMV wenden, vor allem an seinen Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter.
Um die Erreichbarkeit der Schülersprecher und Verbindungslehrer zu
gewährleisten, informiert ein öffentlich zugängliches Info-Brett (neben dem
Lehrerzimmer) über alle Belange der SMV.
Die Aufgaben der SMV umfassen:
1.
Interessensvertretung der Schüler
Die SMV hat
die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der
Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu
nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das
Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das
Informationsrecht in Anspruch.
Der
Schülerrat entsendet Vertreter in die Schulkonferenz, die Schülervertreter können
außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in der
Klassenpflegschaft und in den Fachkonferenzen einbringen.
Schülervertreter
können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.
2.
Selbstgewählte Aufgaben
Die SMV
verpflichtet sich, an der Gestaltung des schulischen Lebens aktiv teilzuhaben
und dabei auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Insbesondere soll sich die
SMV in kulturellen, sozialen und politischen Bereichen
engagieren.
3.
Übertragene Aufgaben
Die SMV
beteiligt sich an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der Schule. Dazu gehören die
Evaluation der Schule sowie die Organisation des Runden Tischs.
4.
Kooperationen
Die SMV
arbeitet mit den SMVen der Heidelberger Schulen zusammen und besucht regelmäßig
die BAG-Sitzungen. Kooperationen mit den SMV-Beauftragten des
Regierungspräsidiums werden seitens der Verbindungslehrer gepflegt. Die
Schülervertreter sowie Verbindungslehrer nehmen, wenn möglich, an den
Fortbildungsveranstaltungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe teil.
II. Organe der SMV
Organe der SMV sind:
1. Klassenschülerversammlung
Die Klassenschülerversammlung besteht aus allen
Schülern einer Klasse. Sie hat die Aufgabe, alle Fragen der
Schülermitverantwortung, die sich innerhalb der Klasse ergeben, zu beraten und
gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. Die Klassensprecher berufen die Klassenschülerversammlung
in Absprache mit dem Klassenlehrer ein und leiten sie. Für die
Klassenschülerversammlung werden pro Schuljahr bis zu 4 Verfügungsstunden bereitgestellt.
2. Klassensprecher/Kurssprecher
Die Klassensprecher und deren Stellvertreter
vertreten die Interessen der Schüler einer Klasse in der SMV. Sie sind Mitglied
im Schülerrat, die Amtszeit beträgt ein Jahr. Sie sind verpflichtet, die Klasse
regelmäßig und umfassend über die Angelegenheiten der SMV zu unterrichten.
3. Schülerrat
3.1 Zusammensetzung
und Stimmrecht
Die Klassensprecher (sowie bei Verhinderung deren
Stellvertreter) bilden den Schülerrat. Bei Beschlüssen sind alle Mitglieder des
Schülerrats stimmberechtigt.
Der
Schülerrat kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen und zusätzliche beauftragte
Schüler heranziehen, die in den Schülerratssitzungen Teilnahme- und Rederecht,
jedoch kein Stimmrecht haben.
3.2 Sitzungen
Die Termine der Schülerratssitzungen werden mindestens vier Tage im Voraus festgelegt über das SMV-Brett bekannt gegeben. Es soll alle 6 Wochen eine Sitzung stattfinden. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Drittel des Schülerrats dies beim Schülersprecher schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt.
Jede Schülerratssitzung ist öffentlich. Nur auf
Antrag eines Mitglieds kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Der
Schülersprecher oder seine Stellvertreter leiten die Sitzungen. Es besteht
Anwesenheitspflicht für die Klassensprecher (bei Verhinderung deren
Stellvertreter) sowie für die sonstigen Beauftragten des Schülerrats.
Über die Sitzungen des Schülerrats wird ein Protokoll angefertigt. Dieses soll vom Schriftführer innerhalb einer Woche nach der Schülerratssitzung dem Schülersprecher vorgelegt werden, der es anschließend über das SMV-Brett veröffentlicht. Das Protokoll muss in der jeweils nächsten Sitzung vom Schülerrat genehmigt werden.
3.3 Beschlussfähigkeit
Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst, sofern es
nicht anders festgelegt ist. Auf Antrag wird geheim abgestimmt, ansonsten mit
Handzeichen.
4. Schülersprecher
Die gesamte Schülerschaft der Schule wählt spätestens
in der siebten Unterrichtswoche eines neuen Schuljahres den Schülersprecher.
Jeder Schüler und jede Schülerin kann sich zur Wahl stellen. Die Amtszeit
beträgt ein Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend vom
bisherigen Schülersprecher oder seinem Stellvertreter fortgeführt. Der
Schülersprecher ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums
abwählbar.
Der
Schülersprecher ist der Vorsitzende des Schülerrats. Er vertritt die Interessen
der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium
und dem Elternbeirat sowie nach Außen, wie beispielsweise bei Arbeitskreisen
oder gegenüber dem Landesschülerbeirat.
Als
Vorsitzender des Schülerrats beruft der Schülersprecher die Schülerratssitzungen
ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Er ist
verantwortlich für die Arbeit der SMV und den Schülern gegenüber
rechenschaftspflichtig.
Der
Schülersprecher soll an allen regionalen und überregionalen Treffen von Schülervertretungen
teilnehmen. Insbesondere soll der Schülersprecher den Schülerrat über die
Arbeit des Landesschülerbeirats informieren, der die Interessen der Schüler
gegenüber dem Kultusministerium vertritt.
Für die
Abwicklung der Arbeit des Schülerrats werden gewählt:
5. Kassenwart
Der Kassenwart wird vom Schülerrat in
der zweiten Schülerratssitzung für ein Jahr gewählt. Ist er nicht
vollgeschäftsfähig, verwaltet er die Kassengeschäfte mit einem der Verbindungslehrer.
Der Kassenwart verwaltet unter Aufsicht der Verbindungslehrer die Finanzen
der SMV und führt Buch. Der Kassenwart ist dem Schülerrat Rechenschaft
schuldig. Er muss einmal im Jahr oder auf Antrag des Schülerrats seine Arbeit
offen legen. Weiteres siehe „V. Finanzierung und Kassenprüfung“.
6. Schriftführer
Ebenfalls in der zweiten Schülerratssitzung wählt der Schülerrat einen Schriftführer sowie einen Stellvertreter, der den Schriftführer bei seiner Arbeit unterstützt. Der Schriftführer fertigt von allen Sitzungen des Schülerrats ein Protokoll an. Außerdem sammelt und verwaltet er gewissenhaft die Protokolle der Ausschüsse. Vom jährlich stattfindenden SMV-Seminar wird ebenfalls ein Arbeitsbericht vom Schriftführer erstellt.
Die
SMV-Satzung richtet weitere Organe und Funktionen ein:
7. Ausschüsse
Ausschüsse für die verschiedenen Aufgabenbereiche
werden mit Zustimmung des Schülerrats gebildet und aufgelöst.
Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte jeweils einen
Sprecher. Er koordiniert die Arbeit seines Ausschusses, beruft die
Ausschuss-Sitzungen ein und leitet sie. Er ist für die Arbeit seines
Ausschusses verantwortlich. Der Sprecher achtet auf die Mitarbeit seiner
Ausschuss-Mitglieder und insbesondere auf deren Anwesenheit bei Sitzungen des
Schülerrats.
Die Ausschüsse arbeiten selbstständig und sind dem
Schülerrat Rechenschaft schuldig. Über ihre Arbeit soll ein Protokoll
angefertigt werden.
8. Vorstand
Der Schülersprecher, seine Stellvertreter, die Verbindungslehrer, der Kassenwart, der Schriftführer sowie die Ausschuss-Vorsitzenden bilden den Vorstand. Der Vorstand ist verpflichtet, monatlich zusammenzutreten. Der erste Sitzungstermin wird zu Beginn des Schuljahres festgelegt, die folgenden werden auf den Vorstandssitzungen vereinbart. Der Schülersprecher leitet die Sitzungen. Der Vorstand koordiniert die Arbeit der SMV. An ihn können alle SMV-Mitglieder herantreten, wenn es Probleme innerhalb der SMV gibt.
III. Wahlen
Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für
alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung. Sie sind also gleich, geheim,
allgemein und direkt. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist Aufgabe
des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und von dem jeweiligen Gremium auf
Vorschlag gewählt wird. Nach der Aufstellung der Kandidatenliste kann eine
Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt werden.
Die
Einladung zur Wahl des Schülersprechers und seiner zwei Stellvertreter, die
Einladung zur Wahl der Verbindungslehrer sowie die Einladung zur Wahl der
Delegierten in die Schulkonferenz erfolgt durch den amtierenden Schülersprecher
oder einen seiner Stellvertreter, sofern vorhanden, ansonsten durch einen
Verbindungslehrer.
1. Wahl
der Klassensprecher und deren Stellvertreter
Die
Klassensprecher und deren Stellvertreter werden spätestens in der 3.
Unterrichtswoche gewählt. Die Organisation der Wahl obliegt dem jeweiligen
Klassenlehrer. Es werden dabei in jeder Klasse zwei Klassensprecher und zwei
Stellvertreter gewählt.
2. Wahl
des Schülersprechers und seiner Stellvertreter
Die Wahl der Schülersprecher und deren Stellvertreter
sollten in der fünften, spätestens in der siebten Woche nach Unterrichtsbeginn
des neuen Schuljahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle
Klassensprecher gewählt sein. Es werden zwei Schülersprecher und zwei Stellvertreter gewählt.
2.1. Die Schülersprecher werden aus der Mitte aller Schülerinnen und Schüler
der Schule gewählt. Sie werden durch eine Direktwahl von der gesamten Schülerschaft der Schule
gewählt.
2.2. Der erste und zweite Stellvertreter werden ebenfalls aus der Mitte aller
Schülerinnen und Schüler gewählt. Sie
werden durch eine Direktwahl von der gesamten Schülerschaft der Schule gewählt.
Der
Schülersprecher sowie seine Stellvertreter werden in getrennten Wahlgängen
gewählt. Es sind jeweils die Schülerinnen oder Schüler gewählt, welche die
meisten gültigen Stimmen erhalten.
3.
Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz
Der Schülersprecher ist kraft Amtes Mitglied in der
Schulkonferenz. Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte ab Klassenstufe 7 zwei
weitere Delegierte sowie drei Stellvertreter in einem Wahlgang. Die
ordentlichen Delegierten sowie die Stellvertreter werden in einem Wahlgang
gewählt. Die Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen ist für die Vertretung
maßgebend. Die Stellvertreter nehmen in der Schulkonferenz ihr Vertretungsrecht
in der Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen wahr, es ist also keine
Personenvertretung vorgesehen. Vor der Wahl stellen sich alle Kandidaten vor,
außerdem wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt.
Die Gruppe der Schülervertreter kann beim
Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz beantragen. Die gewünschten
Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden. Dies kann geschehen auf
Initiative der Schülergruppe selbst oder durch einen Antrag des Schülerrats an
die Schülergruppe.
4.
Wahl der Verbindungslehrer
Der Schülerrat wählt zu Beginn eines Schuljahres zwei Verbindungslehrer. Ihre Amtszeit beträgt zwei Schuljahre. Ein Verbindungslehrer ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.
Der Schülersprecher stellt nach den Vorschlägen des
Schülerrats eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar sind
der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als
einem halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach
ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden.
Vor der Wahl der Verbindungslehrer kann ein Meinungsbildungsprozess in allen Klassen aufgrund der vom Schülersprecher aufgestellten Kandidatenliste erfolgen. Die Klassensprecher nehmen das Meinungsbild zur Kenntnis, sind jedoch in ihrer Wahl nicht daran gebunden. Vor der Wahl stellen sich die Kandidaten vor, außerdem kann eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt werden.
Jedes Mitglied des Schülerrats hat zwei Stimmen zu vergeben, die nicht kumuliert
werden können. Gewählt sind die Kandidaten, welche die höchsten Stimmzahlen
erreichen.
Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört, neben der Beratung und Unterstützung der SMV, die Einladung zu der Schülersprecherwahl, falls keine geschäftsführenden Schülersprecher vorhanden sind.
IV. Evaluation
§ 114 des Schulgesetzes sieht vor, dass die Schüler
bei der Evaluation beteiligt werden. Die Form der Beteiligung regelt die SMV
auf der Grundlage der Organisationsstruktur der Qualitätsentwicklung an der
Schule.
Die
Beteiligung an der Evaluation erfolgt folgendermaßen:
Die
SMV führt einen SMV-Tag durch, der die Schüler zu den Themen
Qualitätsentwicklung und Evaluation fortbilden soll, damit sie sich beim
Qualitätsentwicklungsprozess der Schule einbringen können. Die SMV bildet einen
eigenen Ausschuss zum Thema Evaluation.
Die SMV informiert die Schülerschaft über den Stand der Qualitätsentwicklung durch einen Aushang am SMV-Brett.
V. Finanzierung und Kassenprüfung
Die Finanzmittel der SMV müssen für Zwecke, die der
Schülerschaft insgesamt dienen oder für Zwecke, die vom Schülerrat
vorgeschlagen und mit Mehrheit beschlossen wurden, verwendet werden. Die
Finanzen werden vom gewählten Kassenwart und einem Verbindungslehrer verwaltet.
Ausgaben
können Verbindungslehrer, Schülersprecher und Kassenwart in gegenseitigem
Einverständnis tätigen. Die Kassenbuchführung wird während des SMV-Seminars im
ersten Schulhalbjahr durchgeführt, die Belege sind zwei Jahre aufzubewahren.
In jedem
Schuljahr wird die SMV-Kasse durch zwei Kassenprüfer kontrolliert. Der
Schülerrat bestimmt den 1. Kassenprüfer aus der Mitte der Schülerschaft. Der 2.
Kassenprüfer, der ein Erziehungsberechtigter eines Schülers sein muss, wird
bestimmt durch Vorschlag des Elternbeirats. Sie berichten dem Schülerrat vom
Ergebnis der Kassenprüfung. Dieses wird vom Schülerrat bestätigt.
Finanzielle
Mittel erwirbt die SMV durch:
Die SMV beantragt Geld im Haushaltsplan der Schule
bei der Schulkonferenz.
Die SMV veranstaltet Projekte.
Nach Möglichkeit unterstützt der Freundeskreis der
Schule die SMV.
Spenden werden nur angenommen, wenn sie nicht zweckgebunden sind.
VI. Inkrafttreten
Diese SMV-Satzung wurde am 16.10.2009 von zwei
Dritteln der Mitglieder des Schülerrats verabschiedet. Sie tritt am 19.10.2009
in Kraft. Die Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln geändert
werden.
Die
SMV-Satzung muss veröffentlicht und damit allen Schülerinnen und Schülern
zugänglich gemacht werden.
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